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Änderungen im AFBG

Änderungen im AFBG

08. Jun 2016

Zum 1. August 2016 treten Änderungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft. Hinzu kommen strukturelle Verbesserungen, mit denen die Familienfreundlichkeit erhöht und Bürokratie abgebaut wird.

AFBG-Geförderte können sich ab dem 01. August 2016 über

  • höhere Bedarfssätze,
  • höhere Zuschussanteile und
  • höhere Freibeträge

freuen.

Wer eine Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung am oder nach dem 01. August 2016 beginnt, profitiert zusätzlich von zahlreichen struturellen Verbesserungen in der AFBG-Förderung (z.B. Vereinfachung der Fortbildungsdichte, Öffnung der AFBG-Förderung für Bachelorabsolventinnen und -absolventen, Einführung eine elektronischen Antrags, Reduzierung der notwendigen Teilnahmenachweise). Mit diesen strukturellen Verbesserungen wird insbesondere die Familienfreundlichkeit des AFBG erhöht und Bürokratie abgebaut.

Die Leistungsverbesserungen im Detail finden Sie unter www.meister-bafoeg.info.

Mit dem AFBG werden Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, etwa der Ausbildung zum Meister, zum Techniker oder zum Fachwirt, altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förerung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).